EU beendet die 150-Euro-Zollbefreiung und führt 3 € Zoll pro Paket ein
Seit dem 1. Juli 2026 zahlen B2C-Pakete bis 150 € in die EU pauschal 3 € Zoll je Warenart. Die Regel gilt bis Juli 2028, danach greifen die normalen Zollsätze.
Mit der Verordnung (EU) 2026/382 des Rates entfiel die Zollbefreiung für Sendungen mit einem Sachwert bis 150 €. Jahrzehntelang kamen solche Pakete zollfrei in die EU. Zuletzt wurde die Regel häufig für zu niedrige Wertangaben und aufgeteilte Sendungen genutzt.
Der vorläufige Zoll von 3 €
- Gilt vom 1. Juli 2026 bis zum 1. Juli 2028.
- Betrifft Fernverkäufe an Verbraucher in der EU bis 150 €, insbesondere Pakete, die über den Import-One-Stop-Shop (IOSS) angemeldet oder per Post verschickt werden.
- Erhoben werden 3 € für jede unterschiedliche Warenart im Paket, bestimmt durch die 6-stellige Zolltarifnummer. Ein Paket mit einem T-Shirt und einer Handyhülle zahlt 6 €, ein Paket mit drei T-Shirts 3 €.
- Die 3 € gehören zur Bemessungsgrundlage, auf sie fällt also auch Einfuhrumsatzsteuer an.
Was gleich bleibt
- Die Einfuhrumsatzsteuer gilt weiter ab dem ersten Euro, zum Satz des Landes des Kunden (in Deutschland 19 %).
- Geschenke zwischen Privatpersonen bis 45 € bleiben befreit.
- Sendungen über 150 € zahlten schon bisher den normalen Zollsatz und tun das weiterhin.
Beispiel: Ein T-Shirt für 20 € und eine Handyhülle für 10 € aus China an einen Kunden in Deutschland: 6 € Zoll, dazu 19 % Einfuhrumsatzsteuer auf 36 €, also 6,84 €.
Eine eigene EU-Bearbeitungsgebühr von etwa 2 € pro Paket wird diskutiert. DutyLens nimmt sie auf, sobald sie beschlossen ist.