Türkei schafft die 30-Euro-Freigrenze für Onlinebestellungen ab
Seit dem 6. Februar 2026 wird in der Türkei jedes Post- oder Expresspaket aus dem Ausland besteuert, egal wie gering sein Wert ist.
Mit einem Präsidialbeschluss, der am 7. Januar 2026 im türkischen Amtsblatt erschien, fiel die Befreiung für im Ausland gekaufte Waren bis 30 € weg, die per Post oder Kurier eintreffen. Die Änderung gilt seit dem 6. Februar 2026, also 30 Tage nach der Veröffentlichung.
So werden Pakete jetzt besteuert
- Es gibt keine Wertgrenze mehr, unter der ein Paket abgabenfrei bleibt.
- Pakete für den persönlichen Gebrauch bis 1.500 € und 30 kg zahlen eine pauschale Abgabe auf den CIF-Wert (Ware plus Versand): 30 % bei Versand aus der EU, 60 % aus allen anderen Ländern.
- Waren der Sonderverbrauchsteuer-Liste (ÖTV-Liste IV), etwa Kosmetik und Elektronik, zahlen zusätzlich 20 %.
- Hinzu kommt eine Abfertigungsgebühr des Zustellers, meist einige hundert Lira pro Paket.
Wen es betrifft
Wer bei Temu, AliExpress, Shein, Amazon oder ähnlichen Plattformen bestellt, zahlt nun bei jeder Bestellung Steuern. Kleine Bestellungen werden durch die feste Abfertigungsgebühr spürbar teurer.
Für Händler aus der EU
Für Pakete aus der EU gilt der niedrigere Satz von 30 %. Wer direkt an türkische Privatkunden liefert, sollte die zu erwartenden Abgaben schon an der Kasse anzeigen, damit Sendungen nicht verweigert werden.
Beispiel: Ein Paket aus Deutschland mit Kleidung für 100 € plus 10 € Versand kostet in der Türkei 30 % von 110 €, also 33 € Abgaben, dazu die Gebühr des Zustellers.