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Wofür eine Proforma-Rechnung gedacht ist
Eine Proforma-Rechnung ist ein Angebot in Form einer Rechnung. Der Verkäufer schickt sie vor dem Versand, damit der Käufer das Geschäft bestätigen, ein Akkreditiv eröffnen, eine Anzahlung leisten oder eine Einfuhrgenehmigung beantragen kann. Sie ist keine Rechnung im umsatzsteuerlichen Sinn und wird nicht verbucht; nach dem Versand stellt der Verkäufer die Handelsrechnung aus.
Was hineingehört
Vollständige Namen, Adressen und Steuer- oder EORI-Nummern von Verkäufer und Käufer.
Eine klare Beschreibung jeder Position mit Zolltarifnummer, Menge, Einzelpreis und Betrag.
Die Incoterms-Klausel mit benanntem Ort und Version, z. B. CIF Hamburg, Incoterms® 2020. Unsicher, welchen Preis Sie anbieten sollen? Nutzen Sie den Incoterms-Rechner.
Zahlungsbedingungen (Vorkasse, Akkreditiv, Kasse gegen Dokumente…) und Gültigkeitsdatum.
Ursprungsland, Verlade- und Löschhafen, Anzahl der Packstücke und Gewichte.
Die Bankverbindung für die Zahlung.
Der Zoll im Bestimmungsland kann eine Proforma-Rechnung verlangen, wenn Waren eingeführt werden, bevor eine endgültige Rechnung existiert, etwa bei Mustern oder Reparatursendungen. Den Zollwert prüfen Sie mit unserem Einfuhrkosten-Rechner.
Häufige Fragen
Ist eine Proforma-Rechnung rechtlich bindend?
Sie ist ein Angebot, keine Rechnung im steuerlichen Sinn. Nimmt der Käufer sie schriftlich an, kann sie Teil des Kaufvertrags werden. Preise, Bedingungen und Gültigkeitsdatum sollten deshalb so sein, dass Sie sie auch einhalten können.
Was ist der Unterschied zwischen Proforma- und Handelsrechnung?
Die Proforma-Rechnung wird vor dem Versand als Angebot oder Zahlungsaufforderung verschickt. Die Handelsrechnung wird beim Versand ausgestellt, dokumentiert den tatsächlichen Verkauf und dient der Zollabfertigung und Buchhaltung.
Werden meine Daten gespeichert?
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Ab dem 1. November 2026 verlangt die EU für jeden unterschiedlichen Artikel in online verkauften Waren aus Drittländern 2 € „Unionsbearbeitungsgebühr“, unabhängig vom Paketwert. Sie kommt zum Pauschalzoll von 3 € für Pakete bis 150 € hinzu.
Ab dem 20. Oktober 2026 schafft Neuseeland seine Zölle auf Waren indischen Ursprungs ab, Indien öffnet seinen Markt für neuseeländische Waren schrittweise. GST und andere Abgaben bleiben gleich.
Die US-Zollbehörde CBP hat den Pflichtstart der elektronischen Anmeldung Entry Type 13 für bestimmte Postpakete vom 22. Oktober 2026 auf den 20. Januar 2027 verschoben. Zoll bleibt fällig, die 800-$-Freigrenze bleibt ausgesetzt.